Martin & Bach GmbH & Co. KG
Meisterbetrieb für Bedachungen
Ober-Ramstädter Weg 37
64354 Reinheim/Odw.
 
Tel. 0 61 62 / 22 74
Fax 0 61 62 / 59 14
E-Mail: go@dachdeckerei-martin.de
 
Geschäftsführer:
Michael Bach
 
Handelsregister:
HRA 32198 HRB 33359
 
USt.Id.Nr.:
DE 213 675 059

Nichtteilnahme an der Verbraucherschlichtung nach VSBG
Die Martin & Bach GmbH & Co. KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können jedoch vor der Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Bockenheimer Landstraße 21, 60325 Frankfurt am Main (Link) verhandelt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bauhandwerksleistungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen

Martin+Bach GmbH & Co.KG, Ober-Ramstädter-Weg 37, 64354 Reinheim, 06162/2274

und dem Auftraggeber über Bauhandwerksleistungen abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 
2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.


3. Leistungsbeschreibung

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot sowie den dazugehörigen Unterlagen (z.B. Pläne, Zeichnungen). Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Zahlungen sind gemäß den im Angebot festgelegten Zahlungsmodalitäten zu leisten.

4.3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.

4.4. Das Material bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Rechnungen Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Material bis zur Zahlung sorgfältig zu behandeln und es gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammen-hängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objekts) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung schon jetzt an.


5. Materialvorbehalt

5.1. Die Ausführung der Arbeiten ist unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Materialien. Sollte das vereinbarte Material zum Zeitpunkt der Ausführung nicht verfügbar sein oder sich die Preise für das Material erheblich ändern, behält sich der Unternehmer das Recht vor, den Vertrag entsprechend anzupassen.

5.2. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber unverzüglich über die Materialproblematik informiert. Der Unternehmer bemüht sich, geeignete Ersatzmaterialien zu beschaffen, wobei Preis- und Lieferbedingungen vom Anbieter abhängen.

5.3. Sollte der Auftraggeber mit der Lieferung von Ersatzmaterialien oder Preisänderungen nicht einverstanden sein, hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind die bis dahin entstandenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.

5.4 Sollte der Preis des Materials nach Vertragsschluss erheblich steigen, ist der Unternehmer berechtigt, die Mehrkosten an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber hat das Recht, in diesem Fall den Vertrag ohne zusätzliche Kosten zu kündigen, wenn er mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist.


6. Termine

6.1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich.

6.2. Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, unvorhersehbare Materialengpässe), wird der Termin entsprechend verlängert. Der Auftraggeber wird über Verzögerungen umgehend informiert.

6.3. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verzögerung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

 
7. Gewährleistung

7.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den anerkannten Regeln der Technik sowie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.

7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach BGB 5 Jahre/ VOB 4 Jahre ab Abnahme der Leistung. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

7.3. Der Auftragnehmer hat das Recht, nach seiner Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern.

 
8. Haftung

8.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

8.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

8.3. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 
9. Stornierung und Rücktritt

9.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zu 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten kostenfrei stornieren.

9.2. Bei späterer Stornierung ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Unternehmer die bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten.

9.3. Der Unternehmer ist berechtigt, bei unvorhergesehenen Ereignissen oder unzureichender Bauvorbereitung des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten.


10. Datenschutz

10.1. Der Unternehmer verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.

10.2. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Unternehmens zu finden.

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Amtsgericht Darmstadt, soweit der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 
12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


 


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D-56412 Ruppach-Goldhausen


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